Allgemeine Mietbedingungen
Ab Übernahme des Mietgerätes haftet der Mieter für Schäden an Dritten. Das Arbeitsrisiko obliegt allein Ihm.
Die Bediener der Geräte haben vor Aufnahme der Arbeiten immer zu prüfen, ob der Standort der Geräte sowie die Anfahrtswege einen gefahrlosen Einsatz zulassen. Die Maschine ist ausschließlich für Arbeiten an Werktagen von Montag bis Freitags angemietet.
Die tägliche maximale Einsatzdauer beträgt 8 Stunden. Ein zwei / drei Schichtbetrieb ist nur nach vorheriger Abstimmung mit Gans Verleih zulässig. Bei groben Arbeiten ist das Gerät ausreichend abzudecken und zu schützen. Dies gilt insbesondere bei Maler- & Schweissarbeiten, Sandstrahlarbeiten sind grundsätzlich nicht zulässig. Das Gerät darf nur von Personen bedient werden, die vom Vermieter eingewiesen wurden. Das Bedienpersonal muss mindestens 18 Jahre alt sein. Ohne schriftliche Zustimmung von BG Verleih ist eine entgeltlich oder auch unentgeltliche Weitergabe der Maschine an andere Personen oder Firmen nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, den Motor- & Hydraulikölstand sowie den Wasserstand der Batterien täglich zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufüllen. Bei Störungen am Gerät ist die Firma Gans Verleih unverzüglich zu benachrichtigen. Die Arbeitsbühnen dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden, d.h. insbesondere dürfen sie nicht als Hebekran und nicht über die festgelegte Tragkraft hinaus belastet werden. Bei unsachgemäßer Bedienung oder Überbeanspruchung kommt die abgeschlossene Maschinenbruchversicherung nicht zum tragen, da es sich dabei um eine Vertragsverletzung handelt.
Der Mieter hat jedwede in seiner Mietzeit am Gerät verursachten Schäden zu ersetzen, also auch solche, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, es sei denn, sie beruhen auf allgemeiner vorheriger Abnutzung. Der Mieter haftet in voller Höhe für alle Reifenschäden und extreme Verschmutzungen. Der Mieter haftet bei Unfällen grundsätzlich für alle durch den Unfall entstehenden Schäden am Mietgerät, sowie für den Schaden aus dem Ausfall des Gerätes. Bei Schäden oder Verlust ist unverzüglich die Firma BG Verleih zu benachrichtigen.
Bei Ölverlust am Arbeitsgerät sind vom Mieter unverzüglich umweltschützende Maßnahmen einzuleiten. Wetterrisiko und witterungsbedingte Ausfallzeiten gehen ausschießlich zu Lasten des Mieters.
Der Mieter verpflichtet sich, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten. Der Vermieter haftet für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden begrenzt. Für Angaben des Herstellers des Mietgegenstandes über die Eigenschaften der Sache wird durch den Vermieter keine Gewähr übernommen. Aus etwaigen Abweichungen können seitens des Mieters keine Rechte gegenüber dem Vermieter hergeleitet werden.
Versicherung
Für jedes Mietgerät besteht für die Dauer der Mietzeit eine Versicherungspflicht gegen Diebstahl und Schäden durch den Vermieter. Sollte der Mieter eine eigene Maschinenbruchversicherung für zu gemietete Maschinen nachweisen können, kann die Versicherung durch den Vermieter entfallen.
Die Versicherungsgebühren sind je nach Gerät gestaffelt, die anfallenden Gebühren je Kalendertag entnehmen Sie bitte der Mietpreisliste die Sie bei uns anfordern können.
Bei Zahlungsverzug erlischt der Versicherungsschutz. Im Falle eines Schadens, unabhängig davon, ob dieser vom Mieter verursacht wurde oder nicht, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter einen schriftlichen Schadenbericht (Schaden am Gerät, Schadenshergang etc.) unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach dem Schadensereignis zukommen zu lassen.
Nachträgliche Versicherungswünsche sind nicht zulässig! Kein Versicherungsschutz bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz!
Kaution:
Für jedes Mietgerät benötigen wir eine Kaution zusammen mit der Vorlage ihres gültigen Personalausweises oder Führerscheines.
Mietdauer:
Die Mietzeit beginnt am Tag der Abholung und endet am Tag der Rückgabe.
Die Arbeitsbühnen sind grundsätzlich nur für Werktage (Mo- Fr.) angemietet mit einer Einsatzdauer von max. 8 Stunden täglich. Nutzt der Mieter die Mietsache länger als acht Stunden täglich, wird jede Mehrstunde mit einem Achtel des vertragsdurchschnittlichen Tagesmietpreises berechnet.
Bei einer Nutzung am Samstag und/oder Sonntag wird jeweils eine Tagesmiete berechnet. Die Nutzung im Mehrschichtsystem oder zu Nachtzeiten ist bei Vertragsschluss anzugeben und begründet die Abrechnung von Nacht- bzw. Mehrschichtzuschlägen.
Der Transport wird zusätzlich berechnet. Sämtliche Warte-, Be- und Entladezeiten sowie ggf. erforderliche Zeiten für Geräteeinweisungen sind vom Mieter zu tragen.
Eine schriftliche Freimeldung ( via Email oder Fax) durch den Mieter ist werktags ( Mo-Fr, bis 16:00 Uhr ), mind. 24 Stunden vor dem gewünschten Rückgabetermin zwingend erforderlich! Der Vorgang der Freimeldung ist formell erst mit der schriftlichen Rückbestätigung durch den Vermieter abgeschlossen. Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen zu seiner Inbetriebnahme erforderlichen Teilen in ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand in unserer Mietstation oder einem vereinbarten anderen Bestimmungsort eintrifft, frühestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Terminabsagen oder Änderungen sind so früh wie möglich, spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Mietzeit vorzunehmen. Für nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine wird der reguläre Mietsatz in Rechnung gestellt.
Zahlung:
Die Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug.
Pflichten des Mieters:
Mit Anmietung der Maschinen erkennt der Mieter automatisch unsere allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen an. Die Nutzung des Mietgegenstandes ist nur Personen gestattet, die nach dem Gesetzgeber dazu fähig sind. Der Mieter verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig zu behandeln und sie nur zweckentsprechend einzusetzen. Er verpflichtet sich weiter, sie in funktionsfähigem und einwandfreiem Zustand rechtzeitig zurückzugeben. Bei außergewöhnlicher Belastung der Maschinen ist der Vermieter rechtzeitig zu informieren.
Technische Angaben:
Preise, Gewichte, und Abmessungen unter Vorbehalt.
Haftung:
Der Mieter haftet ohne jede Einschränkung für alle durch ihn verursachten Schäden. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald er das Gerät in Besitz genommen hat und endet erst nach Rückgabe. Die Benutzung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf öffentlichen Straßen und Wegen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen trägt der Mieter sämtliche Kosten und Gefahren. Für den Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen besteht kein Haftpflichtversicherungs-schutz. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Alle Geräte werden gesäubert und mit Betriebsstoffen (Öl, Diesel, Benzin) gefüllt übergeben. Sollte bei der Rückgabe ein Auffüllen der Betriebsstoffe bzw. eine Säuberung der Geräte notwendig sein, so wird dieses zusätzlich zum Mietpreis zu den jeweiligen Marktpreisen berechnet. Ölstände sind täglich zu prüfen. Die Geräte sind gegen Entwendung und unbefugten Gebrauch zu sichern. Der Mieter haftet für den Verlust gleich aus welchem Grund und Transportschäden in Höhe des Neuwertes des angemieteten Gerätes.
Haftung des Mieters bei Vermietung mit Bedienungspersonal:
Bei Vermietung des Mietgegenstandes mit Bedienpersonal darf das Bedienungspersonal nur zur Bedienung des Mietgegenstandes, nicht zu anderen Arbeiten, eingesetzt werden. Bei Schäden, die durch das Bedienungspersonal verursacht werden, haftet der Vermieter nur dann, wenn er das Bedienungspersonal nicht ordnungsgemäß ausgewählt hat. Im Übrigen trägt der Mieter die Haftung.
Lieferung:
Aus organisatorischen Gründen gibt es einige für uns sehr wichtige Dinge, die als Vertrauensbestandteil für Käufer und Verkäufer Gültigkeit haben. Wir bitten Sie deshalb, alle nachfolgend aufgeführten Punkte zu beachten:
• Die Anlieferung durch unser Fahrzeug erfolgt zu den von uns festgelegten Zuliefertarifen.
• Die Anlieferung und Abholung erfolgt ebenerdig zur Bordsteinkante ( ohne Einbringung, ohne Ausbringung).
• Zufuhren und anschließendes Entladen erfolgen nur auf befestigten Wegen und Straßen, unter
Berücksichtigung der gültigen Straßenverkehrsordnung.
• Wir können Terminzusagen nur unter Vorbehalt und nicht bindend an Sie weiterleiten.
• Bei allen Zufuhren ist immer nur ein Mitarbeiter als Fahrer anwesend. Daher bitten wir Sie,
gegebenenfalls für geeignetes Hilfspersonal zu sorgen.
Kann eine Abholung durch Verschulden des Mieters nicht durchgeführt werden, z.B. fehlenden Schlüssel, leerer Tank oder Batterie oder kein Zugang besteht, so hat der Mieter die Kosten für eine erneute Anfahrt und Entschädigung zu tragen.
Ladung:
Bei Abholung von Maschinen oder Baumaterialien (auch Schuttgüter) haftet der Mieter eigenverantwortlich für die richtige und ordnungsgemäße Beladung nach der Straßenverkehrsordnung. Für Überladung haftet der Fahrer ausschließlich eigenverantwortlich und alleine.
Sonstiges:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist das Amtsgericht Bad Sobernheim.
Betriebsstoffe, Zufuhr und Abholung werden nach Aufwand berechnet.
Für verschmutzte Maschinen und Geräte erheben wir eine zusätzliche Reinigungspauschale.
Auflage 2 · Juni 2015